Kinder- und Jugendring Bochum e.V. Jugendring Bochum

Die Menschenrechte

Der Artikel 1 der Menschenrechte wird von den Omas gegen Rechts mithilfe eines Videos vorgestellt.


Kinder und Jugendliche des Kinder- und Jugendfreizeithauses U 27 in Gerthe haben sich mit dem Artikel 2 der Menschenrechte befasst und eine Aktion im Stadtteil durchgeführt, um ein Zeichen gegen jede Form von Diskriminierung zu setzen.

Artikel 2 betont die Gleichheit aller Menschen. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf die verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen oder Geburt.


Der Artikel 3 der Menschenrechte wird von Lebenshilfe Bochum vorgestellt.


Die Kinder vom Stadtteiltreff Hustadt der IFAK stellen den Artikel 4 der Menschenrechte mithilfe eines Videos vor.


Die Rosa Strippe stellt den Artikel 5 der Menschenrechte mithilfe eines Videos vor.


Der Artikel 6 der Menschenrechte wird von der Sportjugend Bochum vorgestellt.

„Jeder hat das Recht, überall als Rechtsperson anerkannt zu werden.“

Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEM) garantiert jedem Menschen die Rechtsfähigkeit und seinen Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. Dadurch verbietet es sich, Menschen nur als Rechts"objekte" zu behandeln. Artikel 6 AEM wendet sich also klar gegen z.B. die Sklaverei oder den Menschenhandel.

Die Rechtsfähigkeit beinhaltet, dass jeder Mensch von Geburt an und überall auf der Welt Träger von Rechten und Pflichten ist. Jeder hat sich folglich in jedem Land an die jeweils geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten, kann sich auf diese berufen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen (Prozessfähigkeit). Die Staaten haben also dafür Sorge zu tragen, dass jeder Mensch z.B. das Recht hat, Verträge einzugehen und die Einhaltung auch vor Gericht durchzusetzen.

Die Staatsangehörigkeit oder eine eventuelle Staatenlosigkeit darf dabei keine Rolle spielen. Die Gesetze und Bestimmungen eines Landes treffen somit nicht nur die Einheimischen, sondern alle, die sich in diesem Land aufhalten. Ob nur kurze Zeit oder langfristig – Staatsbürger, Fremde, Durchreisende, etc.

Artikel 6 AEM schließt auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte selbst mit ein und gesteht sie jedem Einzelnen zu.

Darüber hinaus soll Artikel 6 auch das Recht umfassen, in einem Staat registriert zu werden (üblicherweise im Heimatstaat). Dies ist besonders wichtig, weil dadurch bestimmte Rechte wie z.B. das Wahlrecht, Niederlassungsrechte etc. überhaupt erst wahrgenommen werden können.

Ein einzelner, kurzer und nach außen recht unscheinbar wirkender Satz.

Inhaltlich betrachtet entfaltet er jedoch eine enorme Größe. Die Bedeutung dieses Menschenrechts spielt auch heute noch eine wichtige und ernst zu nehmende Rolle.


Der Artikel 7 der Menschenrechte wird von Torsten Haunert von der Komba Gewerkschaft vorgestellt.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Jeder hat ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Es muss jeden gerecht behandeln.

Was bedeutet das konkret?

Unser Grundgesetz formuliert den Gleichheitsgrundsatz noch etwas genauer. Dort heißt es im Artikel 3:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Als das Grundgesetzt vor über 70 Jahren am 23. Mai 1949 verkündet wurde und tags darauf in Kraft trat, war unsere neue Verfassung modern und zukunftsweisend. Das hat sich bis heute nicht geändert. Viele Ergänzungen und Erneuerungen wurden seither am Grundgesetz vorgenommen.

Momentan findet eine Diskussion um den Begriff „Rasse“ im Artikel 3 unseres Grundgesetzes statt. Vieles spricht dafür, hier zu einer moderneren Formulierung zu kommen. So kann auch im Grundgesetz unterstrichen werden, dass Rassismus kein Platz in unserer Gesellschaft hat.  Der Kern des Artikels 3 bleibt aber: Alle Menschen sollen vor dem Gesetz gleich sein.


Der Artikel 8 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Amnesty International Bochum hat sich mit Artikel 9 der Menschenrechte befasst.

Werden alle bald verhaftet und bestraft, die für den Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einstehen? - Der Fall von Maria Kolesnikowa könnte einen schwerwiegenden Präzedenzfall schaffen.

Zusammen mit Zehntausenden Anderen setzt sich Maria Kolesnikova mutig und entschlossen für einen politischen Wandel ein: für Frieden, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Seit dem umstrittenen Wahlsieg von Lukaschenko am 9. August 2020 gibt es täglich Proteste in Belarus. Am 7. September wurde Kolesnikowa jedoch von zwei maskierten Männern entführt und versucht, sie gewaltsam abzuschieben. Sie wehrte sich dagegen und zerriss ihren Pass. Daraufhin wurde sie inhaftiert. Seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie wurde wegen „Untergrabung der nationalen Sicherheit“ angeklagt.

Wie ein Staat auf einen friedlichen Einsatz für Menschenrechte antwortet, das ist immer ein Prüfstein für die Rechtsstaatlichkeit und für die Freiheit einer Gesellschaft. Wird jemand unrechtmäßig eingesperrt und gar wegen Staatsbedrohung angeklagt, so ist es eine Demonstration der Gewalt, des verstaatlichen Rechtsbruchs und Rechtslosigkeit. Geschieht es öffentlich und durch staatliche Organe selbst, so ist daran schon mindestens zweierlei abzulesen:

Das Unrecht und Gewalt haben im Staat in einem Maß zugenommen bzw. sind sichtbar geworden, dass sie nicht ohne Weiteres versteckt oder verdeckt durchgeführt werden können. Die derzeit staatlich Bediensteten verbreiten öffentlich eine Kultur der Gewalt und schaffen eine Atmosphäre der Angst vor Bestrafungen und von Erniedrigung.


Amnesty International Bochum hat sich mit Artikel 10 der Menschenrechte befasst.

Taner Kılıç, Ehren-Vorsitzender von Amnesty International in der Türkei und zehn weitere Beteiligte wurden am 6. Juni 2017 vor einer Schulung für Menschenrechtsverteidiger*innen verhaftet. Mehr als ein Jahr saß Taner in Untersuchungshaft. Allen Beschuldigten, darunter auch Idil Eser, die ehemalige Direktorin von Amnesty in der Türkei sowie der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner, werden Verbrechen im Zusammenhang mit "Terrorismus" vorgeworfen. Am 03.07.20 wurde eine Verurteilung von Taner Kılıç sowie drei weiteren der Angeklagten ausgesprochen. Taner Kilic wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Vorwürfe, Mitglied in einer Terrororganisation zu sein und sie zu unterstützen, sind absolut haltlos.  Menschenrechtsarbeit wird massiv kriminalisiert und Ungerechtigkeit in Stein gemeißelt. Amnesty International kritisiert das Urteil scharf: Ein unfaires Gerichtsverfahren ist ein legalisiertes und organisiertes Verbrechen.

Der Fall von Taner Kılıç und ‚Instanbul 10‘ ist ein legalisierter Rechtsbruch, der die Menschenrechte stark erschüttert und der nur einer von vielen ist. Menschenrechtsarbeit wird massiv kriminalisiert und aus einem Rechtssystem wird ein Unrechtssystem. Ungerechtigkeit wird in Stein gemeißelt. Amnesty International kritisiert das Urteil scharf: Ein unfaires Gerichtsverfahren ist ein Unrechtsverfahren. Das ist ein legalisiertes und organisiertes Verbrechen. Ein Unrechtsverfahren gegen eine Menschenrechtsorganisation untergräbt systematisch die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit und der Zivilgesellschaft, - mit Hilfe von Justiz.


Der Artikel 11 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Der Artikel 12 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Das Stadtteilzentrum Q1 der Evangelischen Kirchengemeinde & der IFAK e.V. haben sich mit Artikel 13 der Menschenrechte befasst.

Erfahrungen aus der IFAK-Migrationsberatung im Q1:

„Leider hat nicht jeder Mensch das Recht, den Aufenthaltsort frei zu wählen, das eigene Land zu verlassen oder ins eigene Land zurückzukehren… Je nachdem, welchen Status der Mensch innerhalb von Deutschland hat, gelten Wohnsitzauflagen, die eingehalten werden müssen. Menschen, die Transferleistungen erhalten, können nicht ohne weiteres ihren Wohnort wechseln. Sie benötigen in den meisten Fällen eine Zustimmung der zuständigen Ämter. Oftmals sind Familien und Ehepaare lange voneinander getrennt und müssen bürokratische Hürden auf sich nehmen, um wieder vereint zu sein. Dies gilt sowohl für Familien, die bereits in Deutschland leben, aber vor allem für Familienmitglieder, die sich noch in ihrer Heimat aufhalten. Auch hier gibt es Variationen: Besonders prekär ist die Situation beispielsweise bei Geflüchteten, die „nur“ einen sogenannten subsidiären Schutz (Status als Bürgerkriegsflüchtling) erhalten haben.


Der Artikel 14 der Menschenrechte wird von Seebrücke Bochum vorgestellt.


Der Artikel 15 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Der Artikel 16 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Schüler_innen der Kirchschule - einer Grundschule in Wattenscheid - haben sich mit dem Artikel 17 der Menschenrechte beschäftigt und überlegt, welche Dinge ihnen besonders wichtig sind und was passieren würde, wenn es das Recht auf Eigentum nicht geben würde.

Die Kinder haben Schatzkisten gebastelt, in denen ihr Eigentum geschützt werden kann.


Die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend stellt den Artikel 18 der Menschenrechte mithilfe eines Videos vor.


Der Artikel 19 der Menschenrechte wird vom Bund der Katholischen Jugend vorgestellt.


Die Falken haben sich Gedanken zum Artikel 20 der Menschenrechte gemacht:

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Dieses Recht ist wie die anderen unglaublich wichtig und leider gerät es oft in Vergessenheit, weil es für uns in Deutschland so selbstverständlich ist. Mit Blick auf andere Länder wie Belarus lässt sich feststellen, dass Menschen sich dort nicht wirklich versammeln dürfen. Hierfür steht ja auch vor allem Artikel 19. Was in Artikel 20 zusätzlich erwähnt wird, sind die Vereinigungen. Auch wir als Falken sind eine Vereinigung, ebenso der Kinder- und Jugendring. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde unsere Vereinigung, die Falken, unter anderem wegen des antifaschistischen Engagements verboten. Die Menschenrechte traten erst später in Kraft.

Vereinigungen sind wichtig, da sich Menschen dort für gemeinsame Interessen organisieren können. Deshalb sollte auch niemandem vorgeschrieben werden Teil einer Vereinigung zu sein, hinter dessen Werte er oder sie nicht steht. Also, werdet Teil einer Vereinigung, um für eure Interessen einzutreten!


Das Kommunale Integrationszentrum stellt den Artikel 21 der Menschenrechte mithilfe eines Videos vor.


Der Artikel 22 der Menschenrechte wird von der DGB-Jugend vorgestellt.


Neu in Deutschland stellt den Artikel 23 mithilfe eines Videos vor.


Engagierte vom Fanprojekt haben sich Gedanken zum Artikel 24 der Menschenrechte gemacht:

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit, auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und bezahlten Urlaub.

Für Kinder und Jugendliche ist das Spielen und die freie Entfaltung im Spiel unabdingbar und für ihre Entwicklung in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Dies gilt für jeden jungen Menschen gleichermaßen, völlig unabhängig von seiner Herkunft und Kultur, oder ob er eine Behinderung hat. Im Spiel werden grundlegende Erfahrungen gesammelt und Gefühle wie Stolz, Enttäuschung, Wut und Freude erlebt. Spielen ist der natürliche Weg eines jeden Menschen, sich mit der Welt vertraut zu machen, sie zu begreifen und auf sie einzuwirken.

Friedrich Schiller brachte es 1795 treffend auf den Punkt: 
„Denn, um es endlich auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“  
Schiller bezog sich damit nicht exklusiv auf das Spielen im kindlichen und jugendlichen Alter, sondern auf das Spielen als Mensch im Allgemeinen.

Das Fanprojekt Bochum ist stolz und freut sich sehr darauf, im nächsten Jahr die 17. Saison der Stadtwerke-Streetsoccer-Challenge für Kinder und Jugendliche aus Bochum und Umgebung durchzuführen – wenn auch aufgrund der Corona-Pandemie unter anderen Bedingungen als üblich – und dadurch einen wertvollen Beitrag im Rahmen des 24. Artikel der Menschenrechte leisten zu können. Mit rund 70 Veranstaltungen pro Jahr erreicht das Projekt jährlich rund 2.500 Kinder und Jugendliche, die die freizeitpädagogischen Module mit Neugier, Tatendrang und Freude nutzen und sich und ihre Persönlichkeit im Spiel rund um den Fußball frei entfalten können. Neben dem Spaß stehen hierbei besonders die Fairness, die Stärkung des Selbstwertgefühls des Einzelnen sowie von Gruppen und die Teamfähigkeit im Vordergrund.     

Der Straßenfußball bietet eine sehr gute und effektive Möglichkeit, Kinder und Jugendliche auf sportlichem Weg spielerisch zu erreichen und den Grundstein für ein soziales Miteinander zu legen.


Das Stadtteilzentrum Q1 der Evangelischen Kirchengemeinde & der IFAK e.V. hat sich mit Artikel 25 der Menschenrechte – dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard - befasst.

„Wenn ich diesen Artikel durchlese, fallen mir vor allem die alten Frauen ein, die nach dem Eintritt in die Rente weiter von Tag zu Tag arbeiten gehen müssen, um ihre Rente aufzubessern. Die von wenig Rente leben müssen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben oder die Kinder geboren und erzogen haben, dadurch auf Karriere oder sonstiges eigenes Einkommen verzichtet haben und jetzt im Alter, den Lohn dafür bekommen. Ein Sprichwort sagt: „Zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.“ Ich denke an diejenigen, die von ihrem kleinen Geld Miete bezahlen, Stromrechnungen und Versicherungen, die gerne ein wenig für neue Kleider zurücklegen würden und sich das eine oder andere Mal etwas aus dem Supermarkt kaufen würden, statt zur Tafel gehen zu müssen oder sich in irgendwelchen Kleiderkammern oder Sozialen Kaufhäusern einkleiden zu müssen.

Ich muss an die denken, die sich nicht an das Sozialamt wenden, weil es für sie wie betteln gehen ist. „Von der Wohlfahrt leben…“ Für viele undenkbar. Dann doch lieber Flaschen aus Abfalleimern sammeln? Oder man „fastet“ den einen oder anderen Tag mal?

Wo bleiben die Menschenrechte für die Flüchtlinge (Alte und Junge), die Tag für Tag an die Küsten und Grenzen „gespült“ werden. „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard… einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung…?“ In Lagern eingesperrt, in Zelten, Containern, Blechhütten oder Pappkartons untergebracht? Auch hier sind es doch wieder die Alten und die Kinder, die besonders leiden.

Menschenwürde sieht anders aus. Ich denke, daran muss unsere Gesellschaft noch kräftig arbeiten.“  (Hella Kirchberg, Leiterin Evangelische Frauenhilfe e.V. im Q1)

Auch pro familia Bochum hat sich mit Artikel 25 der Menschenrechte – dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard - befasst.

Anna – 22 Jahre – Studentin – ledig – schwanger

„Abitur? Na wenn Du meinst, dass das sein muss…“  - bestanden!
Die Ausbildung im Betrieb meiner Eltern – „solide, handfest, sinnvoll für die spätere Weiterführung“ – abgebrochen!
Mein Studiumsplatz – endlich! „Na dann sieh zu, wie Du das machst…“
BAföG-Anspruch? Nicht für mich. Meine Eltern sind unterhaltspflichtig.
ICH KANN den Unterhalt von meinen Eltern einklagen. Das tue ich nicht…
Ein WG-Zimmer im Wohnheim – nicht ruhig und schön, aber bezahlbar!
Mein tägliches Sein – ganz schön anstrengend:
Studium, Jobben in der Gastro, Lernen, unbezahlte Praktika, Prüfungen
Überleben – es funktioniert!

DANN Corona
Online-Lehre, Kündigung, Geldnot, Einsamkeit, Perspektive? – irgendwie „lost“…

ICH KANN einen Studienkredit beantragen – und dann verschuldet ins Berufsleben starten…
JETZT 2 Streifen auf dem Schwangerschaftstest – positiv?
ICH KANN eine Entscheidung treffen?!...
Wo wohnen? Wie bezahlen? Studieren mit Kind? Studium abbrechen um dann ein Recht auf Existenzsicherung erhalten? Was bringt mir dann die Zukunft? Wer unterstützt mich?

 

 

... mit uns kannst Du reden!


Anna Heithausen hat sich mit dem Artikel 26 der Menschenrechte befasst.


Der Artikel 27 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Der Artikel 28 der Menschenrechte wird vom Kinder- und Jugendring Bochum vorgestellt.


Die Kinder in der AWO Kita Josephinenstraße haben sich mit dem Artikel 29 der Menschenrechte befasst.

Der Artikel 30 der Menschenrechte wird von der Fritz Bauer Bibliothek vorgestellt.